Info zum Pflegegeld

Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit – mehr dazu hier …

Qualität

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Unsere Philosophie

Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursachen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht Ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod.

 

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:

 

Grad der Pflege­bedürftigkeit Pflege­sachleistung Pflege­geld Ent­lastungs­betrag

kein
Anspruch

kein
Anspruch

125 EUR

689 EUR

316 EUR

125 EUR

1.298 EUR

545 EUR

125 EUR

1.612 EUR

728 EUR

125 EUR

1.995 EUR

901 EUR

125 EUR

Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegesachleistung vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber vor, dass zwischen Pflegebedürftigem und dem ambulanten Pflegedienst ein individueller Pflegevertrag abzuschließen ist.

Falls Sie eine Grundsicherung über das Sozialamt erhalten jedoch keinen Pflegegrad haben stehen ihnen trotz allem Pflegeleistungen zu.

 

Kombileistungen

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können sie kombinieren. Dies bleibt ganz alleine Ihnen überlassen. Die Kombination bietet Ihnen die Möglichkeit einen Teil der der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, soweit es geht, durchführen zu lassen. Der andere Teil der Pflege wird dann über den Pflegedienst abgerechnet, die Restleistung zahlt Ihnen dann Ihre Krankenkasse anteilig aus.