Info zum Pflegegeld
Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit – mehr dazu hier …
Qualität
Die Qualität unseres Pflegedienstes wird jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt.
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Unsere Philosophie
Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursachen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht Ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod.
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:
| Grad der Pflegebedürftigkeit | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
kein |
kein |
125 EUR |
|
Pflegegrad 2 |
689 EUR |
316 EUR |
125 EUR |
|
Pflegegrad 3 |
1.298 EUR |
545 EUR |
125 EUR |
|
Pflegegrad 4 |
1.612 EUR |
728 EUR |
125 EUR |
|
Pflegegrad 5 |
1.995 EUR |
901 EUR |
125 EUR |
Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegesachleistung vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber vor, dass zwischen Pflegebedürftigem und dem ambulanten Pflegedienst ein individueller Pflegevertrag abzuschließen ist.
Falls Sie eine Grundsicherung über das Sozialamt erhalten jedoch keinen Pflegegrad haben stehen ihnen trotz allem Pflegeleistungen zu.
Kombileistungen
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können sie kombinieren. Dies bleibt ganz alleine Ihnen überlassen. Die Kombination bietet Ihnen die Möglichkeit einen Teil der der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, soweit es geht, durchführen zu lassen. Der andere Teil der Pflege wird dann über den Pflegedienst abgerechnet, die Restleistung zahlt Ihnen dann Ihre Krankenkasse anteilig aus.