Info zum Pflegegeld
Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit – mehr dazu hier …
Qualität
Die Qualität unseres Pflegedienstes wird jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt.
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Wir helfen gerne weiter.
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Tel. (0 93 91) 8 10 62 44
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Bewerbung in schriftlicher Form Mailform möglich/erwünscht!
Unsere Philosophie
Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursachen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht Ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod.
Wir bieten:
- Behandlungspflege nach § 37 SGB V zur Sicherung der Ärztlichen Therapie
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Betreuungsangebote bei Demenz
- Schulungen und Beratungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen in der häuslichen Umgebung
- Beratung und Unterstützung bei Entlassung aus stationären Einrichtungen
- Vertretung der Pflegeperson
Wir pflegen, beraten und helfen
Pflegebedürftigkeit bringt für die Patienten und auch Angehörigen besondere Belastungen mit sich.
Um sie bestmöglich unterstützen zu können ist es wichtig, dass wir auch die seelischen Ängste, die besondere soziale Situation und den familiären Hintergrund mit berücksichtigen.
Gemeinsam mit unserem kompetenten und engagierten Team finden wir für Sie das optimale Pflege- und Betreuungskonzept.
Unsere Leistungen
Wir möchten dazu beitragen, Ihnen eine selbständige und selbstbestimmte Lebensführung in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten. Dazu stehen wir Ihnen mit viel Einfühlungsvermögen bei der Bewältigung Ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Probleme zur Seite. Um eine individuelle und fachliche Pflege sicherzustellen, führen wir zu Beginn Ihrer Pflege ein Beratungsgespräch durch.
Ein Auszug aus unserem Leistungsangebot
Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung führen wir in Ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege durch. Ihr Arzt stellt Ihnen hierzu eine Verordnung aus.
- z.B. Injektionen (z.B. Insulin)
- Katheterversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- / ausziehen
- Kompressionsverbände
- Medikamentengabe, oder Medikamenten richten im Wochendispenser
- Wundverbände
- u.a.
Erfolgt die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse, werden die Kosten der Behandlungspflege von dieser übernommen.
Leistungen von häuslicher Kranken- und Altenpflege
Körperpflege
- Tägliche Körperhygiene
- Baden, Duschen
- Inkontinenzversorgung
- Stomaversorgung
Ernährung
- Zubereitung der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondennahrung
Mobilität
- Transfer
- Lagern, Mobilisieren
- Begleitung bei Aktivitäten
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Pflege der Wäsche
- Mithilfe im Haushalt
Kostenrechner
Hier können Sie online mittels eines Kostenrechners mit den Preisen für unsere Sozialstation verschiedene pflegefachliche Leistungen zusammenstellen und den verbleibenden Eigenanteil kalkulieren (Der Kostenrechner bildet derzeit nur den hess. und bayer. Leistungskatalog ab).
Kostenrechner (Bayern) - Excel Datei, 13 KB
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, Beratungen in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Die Beratung dient der Sicherung und der Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege.
Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegeversicherung.
Der Beratungseinsatz findet bei
Pflegestufe I und II halbjährlich und bei
Pflegestufe III vierteljährlich statt.
Betreuungsleistungen gem. § 45 b SGB XI in der eigenen Häuslichkeit
Unser Pflegeteam übernimmt Betreuungsleistungen wie Unterhaltung, Gedächtnistraining, Biographiearbeit, Vorlesen verschiedener Geschichten und Märchen, Spaziergänge und Ausflüge nach Wunsch sowie Entspannungsübungen steigern das Wohlbefinden und erhalten oder verbessern die Lebensqualität.
Die Betreuungsleistungen werden im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI § 45 erbracht. Auf Antrag erhält der Versicherte bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz zusätzlich 100 Euro monatlich; bei erhöhtem Bedarf 200 Euro monatlich.
Schulungen und Beratungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen in der häuslichen Umgebung
Mit einer Pflegeberatung können pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen anfallende Probleme und Fragen Ihres Pflegealltags klären.
Sie erhalten zielgerichtete Beratung zu individuellen Problemsituationen. Wir zeigen Ihnen vor Ort, wie es einfacher für Sie und für den Menschen, den Sie pflegen, geht.
Überlastungssituationen des Pflegepersonals werden im häuslichen Umfeld angesprochen und individuell beraten.
Wir bringen Ihnen alles bei, was Sie wissen sollten. Die Beratung wird durch eine erfahrene staatlich geprüfte Pflegefachkraft mit einer Zusatzqualifikation für die Beratung pflegender Angehöriger durchgeführt.
Die Pflege GmbH hat mit vielen Pflegekassen Verträge über die Pflegeberatung und Schulung von Pflegepersonen abgeschlossen. Daher ist die Teilnahme an den Kursen kostenlos.
Beratung und Unterstützung bei Entlassung aus stationären Einrichtungen
Um sich auf Ihre zukünftige Aufgabe vorzubereiten, bieten wir ihnen eine Beratung schon vor der Entlassung Ihrer zu pflegenden Angehörige an.
Verhinderungspflege
Vertretung der Pflegeperson
Die Versorgung von Angehörigen ist eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Die meisten Pflegearbeiten werden durch nahe Angehörige und/oder andere Pflegepersonen geleistet. Ohne deren Hilfe ist häusliche Pflege kaum möglich.
Um Sie bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, bieten wir Ihnen zur Entlastung Verhinderungspflege an.
Da die Verhinderungspflege die Pflegeperson ersetzt, ist sie nicht auf Leistungen der Grundpflege bzw. Hauswirtschaft begrenzt. Es gibt eine Vielzahl von Leistungsmöglichkeiten, die wir im Rahmen der Verhinderungspflege anbieten und mit dem Kostenträger abrechnen können.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.